Die Bayerische Oberlandbahn betreibt Eisenbahninfrastruktur im Sinne von AEG § 2 (3c) - Serviceeinrichtungen. Das sind
Die Bayerische Oberlandbahn GmbH ist ein integriertes öffentliches Eisenbahnunternehmen. Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sind Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturbetrieb der Bayerischen Oberlandbahn GmbH nicht voneinander unabhängig im Sinne des § 9 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Zugangsberechtigte können wie oben beschrieben Stellung nehmen.
Der GENV ist Grundlage und Voraussetzung für die Nutzung der Infrastruktur der BOB. Er regelt die Vertragsbeziehung zwischen den Zugangsberechtigten und der BOB.